Wer sich nur auf die staatliche Rente verlässt, ist verlassen. Deshalb empfehlen wir unbedingt private Altersvorsorge zu betreiben. Doch welche Varianten sind geeignet?
Nachfolgend zeigen wir Ihnen die klassischen Möglicheiten auf. Welche Form für Sie geeignet ist, müssen Sie selbst entscheiden. Falls Sie dazu Fragen haben, senden Sie uns einfach eine Mail an: info@schutzgemeinschaft-online.de
Die bekannteste Form ist wohl die Kapital-Lebensversicherung. Dieses Modell hat allerdings ausgedient. Die Nachteile überwiegen die Vorteile, sofern es überhaupt noch echte Vorteil gibt. Grundsätzlich empfehlen wir die Risikoabsicherung ( Todesfall und Berufsunfähigkeit ) getrennt vom Anlagebereich abzusichern. Damit sind Sie wesentlich flexibler und können schneller reagieren. Sollte es einmal zu einem finanziellen Engpass kommen, kann der Sparbereich ausgesetzt und die wichtige Absicherung beibehalten werden.
Wer glaubt mit einer Lebensversicherung sein Ziel ( Lösung des Rentenproblems )erreichen zu können, irrt. Warum ist das so? Viele Menschen gehen davon aus, dass der monatliche Beitrag zu 100 % in Kapitalanlagen investiert wird. Das würde bedeuten, dass die Versicherungsunter-nehmen Ihnen die Verwaltung des Vertrages, die hohen Provisionen der Vermittler und das Todesfallrisiko schenken. Wie lange würde ein Versicherungskonzern so überleben können? Gut, Sie gehören nicht zu denen, die das glauben.
Nein, mit den Beiträgen finanzieren SIE all diese Kosten mit. Hierzu ein Beispiel:
Sie zahlen im Monat einen Beitrag von 100 €. Sie sind 27 Jahre jung und wollen mit 67 Jahren in Rente gehen. Der Vertrag hat somit eine Laufzeit von 40 Jahren. Das ergibt eine Beitragssumme von 48.000 €. Die Versicherungen sprechen von Wertungssummen. Auf diese Wertungssumme wird die Provision bezahlt.
Ein durchschnittlicher Vermittler erhält dafür bis zu 2.160 € Provision. Große Strukturvertriebe wie die DVAG ( Deutsche Vermögensberatung ), AWD ( Allgemeiner Wirtschaftsdienst, Ergo Pro ( ehemals Hamburg-Mannheimer Strukturvertrieb ), MLP u.a. erhalten dafür bis zu 2.640 € als einmalige Provision. Hinzu kommen noch laufende Bestandspflegeprovisionen von 24 € jährlich. Also noch einmal 960 € bei 40 Jahren Laufzeit.
Zum 01. Januar 2015 ist das Lebensversicherungsreformgesetz ( LVRG ) in Kraft getreten. Im LVRG wurde die Höhe der Provisionen neu geregelt. Diese dürfen jetzt nur noch 25 Promille betragen. Allerdings halten sich nicht alle Gesellschaften daran. Es gibt Gesellschaften, die bieten noch für einige Monate eine Übergangsfrist an. Andere bieten 30 Promille und bis zu 4 % Bestandspflege statt der alten 2 % auf den Monatsbeitrag. Wieder andere Gesellschaften vereinbaren 25 Promille plus höhere Bestandspflegeprovision und zahlen zusätzlich Kosten für Schulungen, Bürokostenzuschuss, Personalkostenzuschuss u.s.w. Unterm Strich reduzieren sich die bezahlten Abschlusskosten nicht, sie werden nur anders genannt und anders verteilt.
Bei einem dynamischen Vertrag erhält der Vertreter mit jeder Erhöhung zusätzliche Abschlussprovision und eine höhere Bestandspflegeprovision.
Die Versicherungsgesellschaft muss sich auch noch einen Teil des Kuchens für die Verwaltungskosten und das Todesfallrisiko einbehalten.
Angenommen Sie kündigen nach 5 Jahren, aus welchen Gründen auch immer, den Vertrag. Einbezahlt haben Sie 60 Monatsbeiträge á 100 €, also 6.000 €. Was glauben Sie, was Sie ausbezahlt bekommen?
6.000 € plus Zinsen für 5 Jahre?
6.000 € ohne Zinsen?
5.000 €?
Wenn Sie Glück haben 3.000 €. Eher 2.500 €. Hat das für Sie Sinn gemacht? Nur für den Vertreter und die Versicherungsgesellschaft. Wenn Sie das Geld unter das Kopfkissen gelegt hätten, würde Ihr Geld durch die Inflation auch weniger Wert haben, aber Sie hätten bei weitem nicht so viel verbrannt.
Jetzt werden die Versicherungsgesellschaften und Vertreter aufspringen und damit argumentieren, dass ja Todesfallschutz angeboten wurde. Das ist natürlich richtig.
Wenn Sie aber eine Risikolebensversicherung für 5 Jahre und einer Versicherungssumme von 48.000 € abgeschlossen hätten ( gleiche Todesfallabsicherung wie der Lebensversicherung ), läge der Monatsbeitrag bei einem 27-jährigen Nichtraucher bei 2,40 € monatlich. Also 144 € in 60 Monaten.
Es ist somit festzuhalten, dass von den Versicherungsgesellschaften nur zwischen 60 - 80 % ( je nach Gesellschaft ) des monatlichen Beitrages investiert, also angelegt wird. Angenommen Sie haben einen Vertrag bei einer Gesellschaft abgeschlossen, die nur 60 % Ihres Monatsbeitrages von 100 € investiert, dann gehen also nur 60 € in die Anlage. Unterstellen wir mal einen "hohen" Zinssatz von 4 % jährlich, den die Versicherung Ihnen vergütet, dann haben Sie nach 1 Jahr
2,40 € Zinsgutschrift. Sie können sich gerne ausrechnen, wie viele Jahre es dauert bis Sie durch die Zinsen wieder auf 100 % Ihres Beitrags angekommen sind. Und das geht Monat für Monat so weiter. Damit ist auch erklärt, warum Sie erst nach ca. 20 - 25 Jahren bei einer vorzeitigen Kündigung das ausbezahlt bekommen, was Sie in den ganzen Jahren einbezahlt haben.
In den 90-er Jahren haben die Lebensversicherungsgesellschaften mit jährlichen Zinsen von bis zu 9 % die Angebote schön gerechnet. Allerdings hat die Realität die Kunden schon lange eingeholt. Wurden Ihnen vor 30 Jahren Auszahlungen von vielleicht 200.000 € bei Einzahlungen von ca. 80.000 € vorgerechnet, erhalten Sie heute, wenn Sie Glück haben, 100.000 € bis 120.000 € ausgezahlt. Dieser Betrag ist zwar als Kapitalauszahlung steuerfrei ( altes Steuergesetz ), wenn Sie diese Summe allerdings wieder am Kapitalmarkt investieren, werden die Gewinne Steuerpflichtig. Wenn Sie sich die Summe monatlich verrenten lassen, was die Gesellschaften am liebsten haben, wird die monatliche Rente u.U. auch Steuerpflichtig.
Womit hängt es zusammen, dass die Gesellschaften nicht das auszahlen können, was prognostiziert wurde?
Die Versicherungen müssen die Sparanlagen der Kunden zu großen Teilen Mündelsicher anlegen. Nach rückläufigen Zinsen am Kapitalmarkt und hohen Ausfällen bei Staatsanleihen von Ländern wie Griechenland, Zypern, Portugal und Irland ( Abschreibungen bis zu 70 % ) können viele Gesellschaften nicht einmal den Garantiezins erwirtschaften.
Die Freunde der Lebensversicherungen argumentieren natürlich mit hohen Garantieverzinsungen von 4 %. Natürlich gibt es noch Verträge mit 4 % Verzinsung jährlich. Das sind Altverträge, die auch noch so bedient werden müssen. Deshalb haben wir auch im Absatz oben mit 4 % gerechnet. Die Garantieverzinsungen wurden aufgrund aktueller Marktsituationen laufend reduziert. Aktuell liegen wir bei 1,75 % jährlich. Ab 01. Januar 2015 wird der Garantiezinssatz auf 1,25 % reduziert.
Nach einer Empfehlung der DAV ( Deutschen Aktuarvereinigung ) soll der Zinssatz von 1,25 % auch noch im Jahr 2016 erhalten bleiben. Die Entscheidung darüber wird allerdings vom Bundesfinanzministerium getroffen.
Wenn 10-jährige Bundesanleihen per Januar 2015 nur eine Rendite von knapp 0,50 % pro Jahr und 30-jährige Bundesanleihen per Januar 2015 nur eine Rendite von knapp 1,00 % pro Jahr einbringen, wie soll dann die Versicherung dem Kunden zwischen 1,75 % und 4 %gutschreiben? Bei den Renditen von 0,5 % - 1,0 % sind nicht einmal die Verwaltungskosten der Gesellschaften berücksichtigt. Wenn diese abgezogen werden, bleibt noch weniger.
Von 78 Lebensversicherungsgesellschaften gibt es nur noch 13 Gesellschaften die einschließlich der Überschüsse 4 % für das Jahr 2015 "versprechen", aber nicht garantieren. Der
schlechteste Anbieter ( Viktoria Lebensversicherung AG ) verzinst nur noch mit 2,50 %, gefolgt von der ERGO ( ehemalige Hamburg-Mannheimer ) mit 2,7 %, der öffentlichen Lebensversicherung
Berlin-Brandenburg AG und der SV Sparkassen Versicherung Lebensversicherung AG jeweils 2,75 %. Die durchschnittliche Verzinsung aller Gesellschaften liegt bei 3,33 %.Allerdings nur auf den
Sparanteil. Nach Abzug aller Kosten liegt die Verzinsung nur noch zwischen ca. zwei und drei Prozent. Das ist zwar mehr wie auf dem Sparbuch, aber dafür binden sie sich auch 25 bis 40 Jahre, oder
länger. Wenn Sie vorzeitig kündigen, erhalten Sie nur einen Bruchteil der eingezahlten Beiträge.
Am 28. Januar 2015 stockte der Bund eine im Jahr 2046 fällige Anleihe auf. Laut Mitteilung der Bundesbank musste der Bund dafür nur 1,07 % Zinsen bieten. Für eine Laufzeit von 31 Jahren. Wie soll die Lebensversicherung so 1,25 % Garantiezins gutschreiben? Wir vermuten, dass in 2016 der Garantiezins weiter sinkt, auf 0,75 % oder 1,00 %.
Es ist also nicht verwunderlich, wenn die Gesellschaften nach anderen Anlagemöglichkeiten mit höheren Verzinsungen Ausschau halten. Zwischenzeitlich wurde sogar publik, dass einige Gesellschaften Shopingcenter in Barcelona und Paris gekauft haben. Die Allianz hat von ALDI Süd 30 Supermärkte gekauft und an ALDI zürück vermietet. Zusätzlich wurden auf die Märkte Photovoltaikanlagen installiert um weitere Erträge zu generieren. Andere Gesellschaften haben ganze Windparks erworben.
Wieder andere investieren in großem Stil in Firmenbeteiligungen. D. h. die Gesellschaften suchen junge Firmen mit Alleinstellungsmerkmalen und beteiligen sich daran als Mitgesellschafter. Mit allen Chancen und Risiken. Warum? Weil solche Firmen nach 5-7 Jahren mit Gewinnen von einigen Hundert, wenn nicht sogar Tausenden Prozenten verlauft werden.
Wie viel davon allerdings bei den Lebensversicherungskunden ankommt können wir nicht sagen.
Um es auf den Punkt zu bringen, investieren die Versicherungen genau da, wo sie und die Heerscharen der Vermittler immer davon abgeraten haben. Weil diese Form der Anlagen zu riskant, zu unsicher und zu unseriös sind. Und warum? Damit Sie in die vermeintlich sichere Anlageform Lebensversicherung investieren, die ja so hohe Zinsen abwerfen.
Leider haben Banken und Lebensversicherungsunternehmen bei unseren Politikern ganz großen Einfluss. Das liegt daran, dass diese Unternehmen die größten Abnehmer von Staatsanleihen sind, womit sich auch unser Staat Deutschland, also wir alle, am Kapitalmarkt verschulden. Wenn das nicht mehr gewährleistet ist, haben alle Bundes-finanzminister ein Problem. Also stellt man sich mit der Lobby gut. So kommen dann auch für viele Menschen unsinnige Sparformen an den Markt, wie z. B. eine Basis-Rente, auch Rürrup-Rente, nach dem "Erfinder" Hans-Adalbert "Bert" Rürup, benannt.
In den letzten 10 - 15 Jahren sind die Abschlüsse der klassischen Lebensversicherung zu Gunsten der Fondsgebundenen Versicherungen zurückgegangen. Angeblich soll die Investition in Fonds den Kunden eine höhere Rendite bringen, als die klassische Form.
Wie aber sieht die Realität aus? Die wenigsten Kunden haben tatsächlich Gewinne erwirtschaftet. Das ist auch logisch. Die Kosten der "Fondspolice" sind die gleichen wie in der klassischen Form. Es werden nur zwischen 60 % - 80 % des Beitrags in Fonds investiert. Außerdem beträgt die "Verwaltungsgebühr" bei den Investmentfonds zwischen 1 % und 2 % jährlich. Das schmälert auch die "Rendite". Übrigens erhalten die Banken aus dieser Gebühr mindestens 50 %.
Selbst wenn der Fonds 6 - 8 % Wertzuwachs erwirtschaftet, benötigt es viele Jahre um erst einmal auf 100 % des Beitrages zu kommen.
Und sollten die Fonds zwischendurch 50 % Verlust erzielen, was schon mehrfach vorgekommen ist, schaffen Sie es bis zum Ablauf des Vertrages fast nicht mehr das eingezahlte Kapital zu erreichen.
Schon vor über 30 Jahren hat der B.d.V - Bund der Versicherten - behauptet Kapital-Lebens-versicherungen sind legaler Betrug. Dagegen wollte sich der Verband der Lebensversicherungs-unternehmen wehren. Das Landgericht Hamburg hat am 03.06.1983 ein Urteil gegen den Verband der Lebensversicherungsunternehmen und zugunsten des B.d.V gefällt, der das nun weiterhin behaupten darf.
Am 11.07.14 ist das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) durch den Bundesrat gegangen und tritt am 01. Januar 2015 in Kraft.
Unter anderem wurden wieder einmal die Bewertungsreserven neu geregelt. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere wird ab sofort begrenzt. Ausscheidende Kunden erhalten nur noch die Reserve zur Hälfte ausgekehrt, die den sogennaten Sicherungsbedarf übersteigt. Das ist der Betrag, der jeweils aktuell erfoderlich ist, um die zugesagten Leistungen zu sichern. Das ist eine Wachsweiche Regelung. Zwischenzeitlich haben schon einige Gesellschaften "Schutz" beantragt und müssen somit diesen Betrag nicht auszahlen.
Kennen Sie den § 89 Versicherungsaufsichtsgesetz ( VAG )? Nein, da geht es Ihnen wie den meisten Menschen ind Deutschland. Warum ist dieser Paragraph wichtig?
Ergibt sich bei der Prüfung der Geschäftsführung und der Vermögensanlage eines Unternehmens, dass dieses für die Dauer nicht mehr imstande ist, seine Verpflichtungen zu erfüllen, die Vermeidung des Insolvenzverfahrens aber zum Besten der Versicherten geboten erscheint, so kann die Aufsichtsbehörde das hierzu Erfordeliche anordnen, auch die Vertreter des Unternehmens auffordern, binnen bestimmer Frist eine Änderung der Geschäfstgrundlagen oder sonst die Beseitigung der Mängel herbeizuführen. Alle Arten Zahlungen, besonders
Versicherungsleistungen, Gewinnverteilungen und bei Lebensversicherungen der Rückkauf oder die Beleihung des Versicherungsscheines sowie Vorauszahlungen darauf, können zeitweilig verboten werden. Die Pflicht der Versicherungsnehmer, die Versicherungsentgelte in der bisherigen Höhe weiterzuzahlen, wird dadurch nicht berührt.
Wir gehen davon aus, das in den nächsten Jahren einige Lebensversicherungsunter-nehmen nicht mehr die Garantien erbringen können und bei der Aufsichtsbehörde diesen Schutz beantragen. Eigentlich sollte das VAG ein Schutz für die Kunden sein, aber wer wird dadurch geschützt? Nicht der Kunde, nicht SIE.
FAZIT:
Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen sind als Anlage, egal für welchen Zweck, nicht geeignet.