Über Sinn und Unsinn mancher Produkte lässt sich streiten.
Die Basis-Rente gehört zu diesen Produkten. Hier handlet es ich um ein Produkt, welches nur den Versicherungsgesellschaften Vorteile bringt.
Nachteile:
- Der Vertrag kann nur dem Partner oder Kindern vererbt werden.
- Eine Kündigung und Auszahlung eines Rückkaufswertes ist nicht möglich.
- Nur Verrentung, keine Kapitalauszahlung
Dazu ein Beispiel:
Ein Single, 27 Jahre jung, schließt eine Basis-Rente zum Alter 67 ab. Monatsbeitrag 100 €. Bei einer durchschnitllichen jährlichen Verzinsung von 2,92 % jährlich beträgt das mögliche Guthaben bei Verrentung 76,450 €, die moantliche Rente 256,49 € und ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Würde unser Beispielkunde alternativ 100 € monatlich 40 Jahre lang für 2,92 % Zinsen jährlich anlegen, hätte er eine Kaitalauszahlung von 90.263,50 €, nach Abzug der Steuern sind das immerhin noch 84.488,83 €.
Stirbt unser Beispielkunde und hat keine Kinder, verbleiben alle einbezahlten Beiträge bei der Versicherung.
Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Es ist nur eine Beitragsfreistellung möglich, wenn eine Beitragsfreie Versicherungssumme gebildet werden kann. Ob das möglich ist entscheidet die Versicherungsgesellschaft. Ist das nicht der Fall, wird der Vertrag durch die Versicherung gekündigt und alle einbezahlten Beiträge sind verloren.
Da keine Kapitalauszahlung möglich ist, kann zum Ablauf nur eine monatliche Rente ausbezahlt werden.
Bei Tod der versicherten Person erlischt die Versicherung ohne weitere Versicherungsleistung. Originalauszug aus dem Angebot der VHV.