Alle Halter von Kraftfahrzeugen sind verpflichtet, eine KFZ Versicherung anzuschließen. Ohne KFZ Versicherung ist in Deutschland die Zulassung eines Fahrzeuges nicht möglich.
Die Schäden können bei Autounfällen in die Millionenhöhe gehen, deshalb sollte eine Deckungssumme von mindestens 100 Million abgeschlossen werden.
Zur Haftpflichtversicherung kann eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Alle Gesellschaften bieten Tarife mit Werkstattbindung an. Ob die geringe Beitragser-sparnis lohnt, müssen Sie selbst entscheiden.
Fast alle Gesellschaften bieten 3 unterschiedliche Tarife an. Nennen wir sie mal Basis-, Standard- und Exklusivtarif. Diese unterscheiden sich in den Beiträgen und natürlich auch in den Leistungen.
Wenn Sie ins Ausland fahren, auch A, CH und FL, sollten Sie überlegen, ob Sie eine Auslandschadenschutzversicherung abschließen, Das hat nichts mit dem Schutzbrief zu tun. Wenn Sie im Ausland einen Unfall haben, müssen Sie sich dann nicht mit der ausländischen Versicherung herum schlagen und warten bis die Ihren Schaden bezahlt. Wer im Ausland schon mal einen Verkehrsunfall hatte, weiß wovon wir sprechen. Die Leistungen der ausländischen Versicherungen sind häufig niedriger als bei uns, Anwalts- oder Gutachterkosten werden vielleicht nicht übernommen, Leihwagen wird nicht erstattet und, und, und. Das erledigt dann Ihre Autoversicherung und Sie erhalten die Leistung über Ihre Autoversicherung. Ohne Rückstufung.
Auch in der Teil- oder Vollkaskoversicherung gibt es unterschiedliche Tarife und Leistungen. Teilkasko ist nicht gleich Teilkasko.
Gut aufpassen, ob auch auch alles eingeschlossen ist was für Sie wichtig ist.
Das könnte z. B. sein: